Sehr geehrtes Patentamt!!
Hiermit stelle ich den Antrag auf Patentierung meines Körpers. Zusätzlich beantrage ich das Copyright meines digitalen Körpers.
Die Gründe sind folgende:
Da man längst Schafe verdoppeln kann und zwar bereits durch eine kleine Hautzelle, müssen wir davon ausgehen, dass dies auch mit Menschen möglich ist. Sich der Hautzelle eines solchen zu bemächtigen, dürfte nicht schwierig sein, da er mit jeder Bewegung Hautzellen in genügender Anzahl verliert. Zwar wird mir mein eigener Klon nicht begegnen können, er muss ja auch erst als Kind zur Welt kommen, aber meine Nachkommen könnten ihn erleben und, weiß der Kuckuck, was immer mit ihm anstellen. Womöglich benutzen sie mich als Sklave, und das vielleicht noch in einer Vielzahl, aber ich hatte schon immer was gegen die Leistungsgesellschaft und dulde es nicht, dass man mich – auch nicht als Klon – für den Kapitalismus missbraucht.
Ähnlich ist es mit dem digitalen Klonen.
Man stelle sich vor: Plötzlich taucht man im Internet auf und behauptet, unser Bundeskanzler sei in Wirklichkeit ein Krokodil. Was für einen Ärger man mit Tierfreunden bekäme! Oder man sieht sich als Teilnehmer eines Pornos. Wie soll man das seiner Frau erklären?
Allerdings bin ich bereit, meinen digitalen Klon für fremde Zwecke auszuleihen. Die monatliche Gebühr für meinen kompletten Körper beträgt 10.000 Euro, für mein Gesicht 6.000 Euro und für meine Stimme 4.000 Euro.
Ich sende Ihnen hiermit 4 Nacktfotos von mir, rechts, links, vorne und hinten, zusätzlich 12 weitere mit Einzelheiten meines Körpers sowie eine Kopie meines Ausweises und meine Steuernummer beim Finanzamt.
Sollten Sie mich für Ihre Unterlagen scannen wollen, so stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.